Die Testverordnung wurde zum 01.07.2022 angepasst.
Folgende Personengruppen können laut aktuellem Verordnungsentwurf bis in den November rein kostenfreie anlasslose Antigenschnelltests in Anspruch nehmen:
- Kinder
- Personen, die das 5.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Schwangere
- Personen, die sich im ersten Trimenon befinden.
- Chronisch Kranke
- Personen, aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
- Studienteilnehmer:innen
- Personen, die an klinischen Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.
- Infizierte
- Personen, die sich in Absonderung befinden und sich freitesten lassen wollen.
- Dies gilt auch für Personen , wo ein Selbsttest positiv war.
Folgende Personengruppen können sich ebenfalls noch testen lassen, müssen aber laut Verordnungsentwurf einen Eigenanteil von 3 Euro entrichten. Dabei kann das jeweilige Bundesland diesen Eigenanteil übernehmen.
- Freizeitveranstaltungen
- Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen.
- Besuche
- Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person mit chronischen Erkrankungen besuchen.(bei uns kostenfrei!!)
- Rote CWA
- Personen, die durch die CWA des RKI eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben.
- Kontaktpersonen
- Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben.
Des Weiteren sind auch Tests für Besuche in Pflegeheimen bei uns kostenlos.
Die Kosten für anlasslose Tests belaufen sich auf 10€